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Natürlich unterliegen unsere Bürgernetze vielen Bestimmungen. Der Staat hat im Rahmen der Telekommunikations Gesetze (TKG) und des Datenschutzgesetzes viele Vorschriften erlassen, denen auch cargobyte.net sich nicht verschließen kann. Darum nur ein Auszug aus den Nutzungsbedingungen (hier natürlich die, die Sie auch wirklich interessieren):
Missbräuchliche Nutzung Missbräuchliche Nutzung hat den Entzug des Accounts und gegebenenfalls strafrechtliche Konsequenzen zur Folge. Wer unberechtigt auf fremde Daten und Programme zugreift, sie verfälscht oder vernichtet oder das System (sowohl das Bürgernetz als auch das gesamte Internet mit all seinen angeschlossenen Computern) absichtlich behindert oder beeinträchtigt, macht sich strafbar. Die Nutzung des Bürgernetzes ist vor allem dann missbräuchlich, wenn das Verhalten des Nutzers gegen die Nutzungsbestimmungen und einschlägige gesetzliche Schutzbestimmung (z.B. Strafgesetz, Jugendschutzgesetz, Datenschutzgesetz) verstößt, wenn sie dazu dient, illegale Handlungen damit zu begehen, zu fördern oder zu solchen aufzufordern (z. B. Urheberrecht, Lizenzrecht, Persönlichkeitsrecht, Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Datenausspähung, Computermanipulation, Computersabotage, Computerbetrug u.v.a.), wenn sie die Funktionstüchtigkeit des Bürgernetzes gefährdet oder dem Verein schadet sowie bei groben Verstößen gegen die Nettiquette (allgemeines Netzverhalten)
Haftung Die Nutzer haften dem Provider und Dritten für missbräuchliche und rechtswidrige Nutzung und schuldhaft verursachte Schäden am Bürgernetz und dem daraus entstehenden Schaden für den Provider in vollem Umfang.
Diese beiden Absätze wurden mit Bedacht ausgewählt! Auf jeder unserer Informationsveranstaltungen kommt die Frage: "Darf ich auch File-Sharing-Betreiben?" oder "Wie schnell läuft mein Esel?"
Was sollen wir hier antworten? "Klar, tausch' Deine Filme, was das Zeug hält!" oder "Natürlich! Deine Kumpel beneiden Dich, wenn der neuste Kinofilm schon drei Tage vor der Erstvorführung auf deinem Rechner ist!"? Sicherlich nicht!
Beides ist im Zweifel eine Anstiftung zu einer Straftat! Aus diesem Grund stehen die oben aufgeführten Absätzte in der ein oder anderen Form in jedem unserer Verträge.
Wenn ein Teilnehmer sich nicht an die Spielregeln hält, dann muss er zur Rechenschaft gezogen werden können. Ohne wenn und aber! Denn angenommen, es entsteht ein Schaden für das gesamte Bürgernetz oder Teilen davon, dann wollen Sie sicherlich nicht für die Taten Ihres Nachbarn büßen, oder?
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